Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltung der AGB
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienwohnungen/-zimmer zur Beherbergung sowie alle für den Mieter erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Vermieters. Die Leistungen des Vermieters erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2. Der Mieter erklärtsich mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden. Die Einverständniserklärung erfolgt mit dem Buchungswunsch auf Abschluss eines Mietvertrages durch den Mieter.

§ 2 Buchung/Buchungsbestätigung
1. Buchungswünsche erfolgen über die Online-Buchungsanfrage, per E-Mail oder telefonisch.
Kann der Vermieter die gewünschte Ferienwohnungen/-zimmer in dem gewünschten Zeitraum bereitstellen, erhält der Mieter eine schriftliche Bestätigung der gebuchten Ferienwohnung sowie die Rechnung.
2. DieFerienwohnungen/-zimmerwirddemMieterfürdieangegebeneVertragsdauer vermietet und darf nur mit der im Mietvertrag angegebenen maximalen Personenzahl belegt werden. Sollten mehr Personen als gemeldet das Apartment bewohnen, ist der Vermieter zur fristlosen Kündigung berechtigt. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schaden-/Aufwendungsersatzes bleibt dem Vermieter ausdrücklich vorbehalten.
3. Die Reservierung für die Ferienwohnung ist mit Erhalt der Buchungsbestätigung verbindlich.
 
§ 3 Mietpreis/Nebenkosten/Zahlungsbedingungen
1. In dem vereinbarten Mietpreis sind alle pauschal berechneten Nebenkosten (z. B. für Strom, Heizung, Wasser) enthalten. Haben die Vertragsparteien ausdrücklich eine verbrauchsabhängige Abrechnung oder Zusatzleistungen vereinbart (z. B.
Zwischenreinigung), deren Inanspruchnahme dem Mieter freigestellt sind, sind diese Nebenkosten gesondert in Rechnung zu stellen.
2. Die Nebenkosten sind für einen Normalverbrauch berechnet. Sollten diese überdurchschnittlich hoch liegen, hält der Vermieter sich eine Nachbelastung vor. Das Gleiche gilt für außergewöhnliche Preissteigerungen bei den Energiekosten während des Mietzeitraums. Der Mieter ist daher angehalten, Anstrengungen zu unternehmen, den Energieverbrauch möglichst niedrig zu halten.
3. Der Mietpreis ist grundsätzlich mit der Buchung fällig und ohne Abzug zu zahlen, soweit mit der Buchungsbestätigung nichts anderes mitgeteilt wird.
4. Bei kurzfristigen Buchungen ist der Gesamtpreis sofort nach Rechnungserhalt/Buchungsbestätigung zu zahlen. Zahlt der Mieter nicht binnen der genannten Frist, kommt er automatisch in Verzug, ohne dass es einer nochmaligen ausdrücklichen in Verzug Setzung bedarf.
In Ausnahmefällen mit vorheriger Absprache kann die Zahlung in bar bei Anreise erfolgen.
5. BeiZahlungsverzugistderVermieterberechtigt,diejeweilsgeltendengesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen. Für jede erforderliche Mahnung nach Verzugseintritt hat der Kunde Mahnkosten in Höhe von 10,00 Euro an den Vermieter zu erstatten. Alle weiteren Kosten, die im Rahmen des Inkassos anfallen, trägt der Mieter.
Kosten der Zahlung, insbesondere bei Überweisung aus dem Ausland, trägt der Mieter ebenfalls. Alle Banküberweisungsgebühren sind vollständig vom Mieter zu tragen, d. h. dem Bankkonto des Vermieters ist der volle Rechnungsbetrag gutzuschreiben.
 
§ 4 An- und Abreise
Die Wohnung steht am Anreisetag ab 15.00 Uhr zur Verfügung.
Sollte die Anreise zu einem früheren oder späteren Zeitpunkt erfolgen, muss dies vorher abgesprochen werden.
Am Abreisetag ist die Wohnung bis 11.00 Uhr frei zu machen
Ein später Check-Out ist bei Buchung zu vereinbaren. Falls keine unmittelbare Folgebuchung besteht, kann der späte Check-Out noch während des Aufenthaltes vereinbart werden. Für einen späten Check-Out zwischen 11.30 – 18.00 Uhr wird der halbe Tagespreis berechnet.
Bei spätem Check-Out nach 18.00 Uhr werden Kosten in Höhe einer Übernachtung berechnet. Der Vermieter behält sich vor, eine verspätete- Abreise entsprechend in Rechnung zu stellen.
Das benutzte Geschirr ist wieder sauber in die Schränke einzuräumen, die Mülleimer müssen entleert und der Kühlschrank ausgeräumt sein.
 
§ 5 Ferienwohnungen/-Zimmer
Die Ferienwohnung wird vom Vermieter in einem ordentlichen und sauberen Zustand mit vollständigem Inventar übergeben. Sollten Mängel bestehen oder während der Mietzeit auftreten, ist der Vermieter hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
Der Mieter haftet für die von ihm verursachten Schäden am Mietobjekt. Hierzu zählen auch die Kosten für verlorene Schlüssel.
Das Inventar ist schonend und pfleglich zu behandeln und nur für den Verbleib in den Ferienwohnungen vorgesehen. Das Verstellen von Einrichtungsgegenständen, insbesondere Betten, ist untersagt.
Sollte eine Haftpflichtversicherung bestehen, ist ein Schaden am Inventar der Versicherung zu melden. Dem Vermieter ist der Name und die Anschrift, sowie die Versicherungsnummer der Versicherung mitzuteilen.
 
§ 6 Haustiere
Die Unterbringung von Haustieren ist in der Ferienwohnung grds. untersagt. Es kann je nach Ferienwohnung/-zimmer eine Erlaubnis in Textform erteilt werden. Für die Unterbringung fallen gesonderte Gebühren an.
Sollten Haustiere dennoch mitgebracht werden, wird die Wohnung nicht vermietet. Es fallen Stornokosten wie bei nicht erfolgter Anreise an.
 
§ 7 Aufenthalt/Pflichten des Mieters
1. Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen,
Mieträumen oder des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist.
2. In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter, soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter oder der von diesem benannten Kontaktstelle (Hausverwaltung) anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschaden ist der Mieter ersatzpflichtig.
3. In Spüle, Waschbecken und Toilette dürfen keine Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten und ähnliches hineingeworfen oder -gegossen werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung.
4. Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder evtl. entstehenden Schaden gering zu halten.
5. DerMieterverpflichtetsich,diemaximaleBelegungeinzuhalten.Überschreitetder Mieter die im Mietvertrag vereinbarte maximale Belegungszahl, ist der Vermieter zur außerordentlichen fristlosen Kündigung berechtigt. Der Mieter hat dem Vermieter in diesem Fall die bereits entstandenen Aufwendungen und den entgangenen Gewinn zu erstatten.
6. Eine Untervermietung und Überlassung der Wohnung an Dritte ist nicht erlaubt. Der Mietvertrag darf nicht an dritte Personen weitergegeben werden.
7. Es gilt die beiliegende Hausordnung. Die Mieter sind zu gegenseitiger Rücksichtnahme aufgefordert. Insbesondere sind störende Geräusche, namentlich lautes Türe zuschlagen und solche Tätigkeiten, die die Mitbewohner durch den entstehenden Lärm belästigen und die häusliche Ruhe beeinträchtigen, zu vermeiden. Rundfunk-, Fernseh- und sonstige Audiogeräte sind nur auf Zimmerlautstärke einzustellen.
Die Wohnung ist eine Nichtraucherwohnung, Rauchen ist in allen Räumen verboten. Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch Nichtbeachtung der Hausordnung entstehen.
 
§ 8 Kündigung
1. Ein Recht zur ordentlichen Kündigung besteht grundsätzlich nicht; Ausnahmen
gelten für Aufenthalte von mehr als drei Monaten. Hier besteht eine zweimonatige Kündigungsfrist zum Monatsende.
2. Beide Vertragsparteien können das Vertragsverhältnis nach §543BGB bzw. unter den Voraussetzungen des § 569 BGB fristlos und außerordentlich aus wichtigem Grund kündigen. Soweit zwischen den Parteien keine anderweitige Vereinbarung geschlossen wurde, verbleibt es auf Seiten des Mieters bei der Zahlungsverpflichtung hinsichtlich der Mindestmietdauer. Dies gilt nicht, wenn in Folge unvorhersehbarer höherer Gewalt die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt würde.
3. Aufgrund der lediglich vorübergehenden Überlassung von Wohnraum ist eine Kündigung des Vermieters ohne Angabe von Gründen und ohne berechtigtes Interesse des Vermieters möglich (§ 549 Abs. 2 S. 1 BGB).
Insbesondere bei Verstößen gegen die AGB, grober/beharrlicher Missachtung der Hausordnung oder dem vertragswidrigen Gebrauch der Mietsache ist der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis sofort und fristlos zu kündigen. Ein Rechtsanspruch auf Rückzahlung des Mietzinses oder eine Entschädigung besteht nicht.
4. Der Vermieter hat ferner ein Rücktrittsrecht bzw. ein Recht zur außerordentlichen Kündigung, wenn der Mieter die vereinbarten Zahlungen (monatliche Miete oder Kaution) nicht fristgemäß leistet. In diesem Falle kann der Vermieter von dem Mieter Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen.
5. EinwichtigerGrundliegtfürdenMieterinsbesonderevor,wennderVermieterdem Mieter nicht den vertragsmäßigen Gebrauch der Ferienwohnung gewährt. Zuvor ist
dem Vermieter eine angemessene Frist zur Herstellung des vertragsgemäßen Zustandes einzuräumen.
6. Im Übrigengelten die gesetzlichen Regelungen zum Recht der außerordentlichen, fristlosen Kündigung.
 
§ 9 Reiserücktritt
Bei einem Rücktritt vom Mietvertrag ist der Mieter gem. nachfolgenden Bestimmungen zur Zahlung verpflichtet. Eine Stornierung hat mindestens in Textform zu erfolgen, wobei es für die Wirksamkeit der Stornierung auf den Zugang beim Vermieter ankommt.
Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Zeit bis zum Anreisetag und ergibt sich wie folgt:
Bis zu 14 Tage vor Anreise: Keine Stornokosten
Ab 14 Tage vor Anreisetag oder bei Nichtanreise: 100 % des vereinbarten Mietpreises
Bei Anmietungen von mehr als 28 Tagen:
Bis 30 Tage vor dem Check – In, keine Stornokosten;
DANACH: die ersten 28 Tage des Aufenthalts sind vollständig zu zahlen – ein weitergehender Schadensersatz bleibt hier ausdrücklich vorbehalten

Der Abschluss einer Reise-Rücktrittskostenversicherung wird empfohlen.

§ 10 Rücktritt durch den Vermieter

Im Falle einer Absage durch den Vermieter, in Folge höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Umstände sowie andere nicht zu vertretende Umstände, die die Erfüllung unmöglich machen, beschränkt sich die Haftung auf die Rückerstattung der nachgewiesenen Kosten. Bei berechtigtem Rücktritt entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz; eine Haftung für Anreise- und Hotelkosten wird nicht übernommen.

§ 11 Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die ordentliche Bereitstellung des Mietobjekts. Eine Haftung für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen in Wasser- oder Stromversorgung, sowie Ereignisse und Folgen durch höhere Gewalt sind hiermit ausgeschlossen. Für vom Gast eingebrachte Sachen haftet der Vermieter nach den gesetzlichen Bestimmungen nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit (§701 ff BGB).

§ 12 Nutzung eines Internetzugangs über WLAN.
1. Der Vermieter unterhält in seinem Ferienobjekt einen Internetzugang über WLAN. Er gestattet dem Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes im Ferienobjekt eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Der Mieter hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten. Der Vermieter gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde, soweit der Vermieter deswegen eine Inanspruchnahme fürchten muss und dieses nicht mit üblichen und zumutbaren Aufwand in angemessener Zeit verhindern kann. Der Vermieter behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z. B. gewaltverherrlichende, pornographische oder
kostenpflichtige Seiten).
2. Die Nutzung erfolgt mittels Zugangssicherung. Die Zugangsdaten (Login und Passwort) dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Will der Mieter Dritten den Zugang zum Internet über das WLAN gewähren, so ist dies von der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters und der mittels Unterschrift und vollständiger Identitätsangabe dokumentierter Akzeptanz der Regelungen dieser Nutzungsvereinbarung durch den Dritten zwingend abhängig. Der Mieter verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Vermieter hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern.
3. DerMieterwirddaraufhingewiesen,dassdasWLANnurdenZugangzumInternet
ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z. B. Viren, Trojaner, Würmer etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters. Für Schäden an digitalen Medien des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung, es sei denn, die Schäden wurden vom Vermieter und/ oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
4. FürdieüberdasWLANübermitteltenDaten,diedarüberinAnspruchgenommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere verpflichtet, das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen; keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich zu vervielfältigen, zu verbreiten oder zugänglich machen, dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing- Programmen; die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten; keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte zu versenden oder zu verbreiten; das WLAN nicht zur Versendung von Massennachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung zu nutzen.

Der Mieter stellt den Vermieter des Ferienobjektes von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Mieter und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter des Ferienobjektes auf diesen Umstand hin.

§ 14 Schriftform

Andere als in diesem Vertrag aufgeführten Vereinbarungen bestehen nicht. Mündliche Absprachen wurden nicht getroffen.

§ 15 Verjährung
Ansprüche des Mieters gegenüber dem Vermieter verjähren grundsätzlich nach einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn (§199 Abs.1 BGB).

Hiervon unberührt bleiben Ansprüche des Mieters aus Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit sowie sonstige Ansprüche, die auf eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung des Vermieters, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

§ 16 Rechtswahl und Gerichtsstand
Es findet deutsches Recht Anwendung.
Gerichtsstand für Klagen des Mieters gegen den Vermieter ist ausschließlich der Sitz des Vermieters.
Für Klagen des Vermieters gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird der Sitz des Vermieters als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.
 
§ 17 Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.